Allgemeine Geschäftsbedingungen der

 

J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K.

 

 

 

Stand 01.01.2017

 

 

 

 

 

1.                  Geltungsbereich / Gegenstand des Auftrages

 

 

 

a.       Die Auftragsbedingungen gelten für alle der J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. erteilten Aufträge zur Leistungserbringung und die in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen ( Verträge ) zwischen der J.Lämmermann e.K. Freight & Logistic Consult und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

 

 

b.      Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

 

c.   Gegenstand des Auftrags ist ausschließlich die vereinbarte

 

Beratungsleistung der J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K.. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der wirtschaftliche oder betriebliche Erfolg der Beratungsleistung insbesondere von den Entscheidungen des Auftraggebers und deren Umsetzung durch den Auftraggeber abhängt.

 

 

 

2.                  Zusammenarbeit

 

 

 

a.         Der Auftraggeber wird die  J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. bei der Durchführung des Auftrages nach besten Kräften unterstützen und insbesondere alle Voraussetzungen schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesem Zweck wird der Auftraggeber J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. alle ihm verfügbaren Informationen und Unterlagen, die die J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K.im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit für erforderlich hält, zur Verfügung stellen. Die J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit dieser vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

 

 

b.         Der Auftraggeber stellt sicher, dass Informationen, die der J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. von ihm selbst bzw. auf seine Veranlassung durch Dritte zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, richtig, vollständig und nicht irreführend sind. Der Auftraggeber wird unverzüglich auf ihm bekannt werdende Unrichtigkeiten in den Informationen hinweisen.

 

 

 

3.                  Geheimhaltung/Vertraulichkeit

 

 

 

a.         Die Parteien sind sich darüber einig, dass zur ordnungsgemäßen

 

Durchführung die Speicherung von vertraulichen Informationen auf den Rechnern der Mitarbeiter und Berater sowie auf dem Server der J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. erforderlich und zulässig ist. Ebenso erfolgt die Email-Kommunikation über den Server der J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K.     

 

 

 

b.         Die J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. wird die ihr durch den Auftraggeber oder auf seine Veranlassung durch Dritte zum Zwecke der Durchführung zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen ausschließlich im Rahmen der Durchführung des Auftrages nutzen und sie lediglich  denjenigen Mitarbeitern und Beratern zugänglich machen, welche die Informationen und Unterlagen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber benötigen. Diese Mitarbeiter und Berater werden dazu verpflichtet, die Vertraulichkeit der Informationen und Unterlagen zu wahren und sie lediglich zur Durchführung des Auftrages verwenden.

 

 

 

c.         Die J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. wird keinerlei Äußerungen über Ergebnisse ihrer Tätigkeit an Dritte weitergeben, sofern sie nicht schriftlich hierzu vom Auftraggeber autorisiert wird.

 

 

 

d.         Die J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. wird nach Abschluss des Auftrages auf Aufforderung des Auftraggebers sämtliche ihr durch den

 

Auftrageber oder auf seine Veranlassung durch Dritte zum Zwecke der Auftragsdurchführung  zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Wahl des Auftraggebers zurückgeben oder zerstören, soweit sie nicht gesetzlich oder durch Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Behörde oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung zur Aufbewahrung verpflichtet ist.

 

 

 

4.                  Ergebnisse/ Qualitätssicherung der Tätigkeit

 

 

 

a.       Die Ergebnisse der Tätigkeit der J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. ( „ Handlungsempfehlungen “ ) werden, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, in Präsentationsunterlagen (J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. Präsentationsunterlagen ) zusammengefasst und durch mündliche Erläuterungen ergänzt. Die Handlungsempfehlungen sind daher ausschließlich in der Zusammenschau  der J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. und den ergänzenden mündlichen Erläuterungen zu sehen.

 

 

 

b.      Gegenstand der J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. ist es nicht, Interessen  Dritter zu berücksichtigen. Die Leistung der J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. sowie die Handlungsempfehlungen dienen ausschließlich dem Auftraggeber und dessen internen Zwecken und sind nicht dazu bestimmt oder darauf ausgerichtet, Dritten als Entscheidungsgrundlage zu dienen. Die Empfehlungen, insbesondere die J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. Präsentationsunterlagen, sind daher ausschließlich für die Verwendung zu eigenen Zwecken im Unternehmen des Auftraggebers bestimmt. Sie dürfen ohne vorherige, schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

 

 

c.       Die J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. steht für professionelle Unternehmensberatung mit Fokus auf Umsetzung. Sie stellt an sich selbst und an die Qualität ihrer Arbeit hohe Ansprüche. Das Vertrauen der Auftraggeber der J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. in ihre Leistungsfähigkeit ist dem Unternehmen sehr wichtig. Projekt Reviews über die Zusammenarbeit sind deshalb ein wesentlicher Baustein des Qualitätssicherungsprozesses. Die J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. möchte in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Themen nach Projektabschluss mit dem Auftraggeber bzw. dessen Projektleitung  evaluieren:

 

-          Bewertung des Projektnutzens und des aktuellen Umsetzungsstandes

 

-          Bewertung der fachlichen und sozialen Kompetenzbeiträge des Beraterteams

 

-          Bewertung der Gesamtleistung der J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K.

 

 

 

5.                  Vergütung

 

 

 

a.       In Honorar und Nebenkosten sind enthalten :

 

 

 

-          Beraterhonorare für das  Beraterteam, inkl. Partnerkapazitäten

 

-          Projektvorbereitung in unserem Competence-Center

 

-          Dokumentationen zu allen Präsentationen (J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K.      Präsentationsunterlagen)

 

-          Sekretariatsaufgaben und Grafikkapazitäten

 

-          Einsatz von erforderlichen Beratungsmethoden  und -instrumenten

 

 

 

b.      Unsere Leistungen  sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

 

 

 

6.                  Haftung

 

 

 

a.       Die J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. haftet für Personenschäden unbeschränkt. Gleiches gilt für solche Schäden, die dem Auftraggeber infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung entstehen.

 

 

 

b.      Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für untypische Schäden ist ausgeschlossen.

 

 

 

c.       Für jeden einzelnen Schadensfall ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit zudem auf TEUR 100 begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzsprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung ergeben. Bei Vorhersehbarkeiten eines höheren Schadensrisiko ist die J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. verpflichtet, dem Auftraggeber eine entsprechend höhere Haftungssumme anzubieten. In diesem Fall erhöht sich das Honorar um den Betrag, der erforderlich ist, um eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

 

 

d.      Eine wesentliche Leistung der J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. besteht aus der Vermittlung von Dienstleistern, die Transportdienstleistungen aller Art für den Auftraggeber in dessen Auftrag durchführen oder durchführen werden. Die J.Lämmermann Freight & Logistic Consult e.K. haftet nicht für Ansprüche aller Art, die aus einem zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Dienstleister geschlossenen Vertrag oder einer vertragsähnlichen Vereinbarung entstehen.

 

 

 

e.       Die vorstehend einzeln vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich eines zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Beratungsvertrages einbezogen sind. Die Regelung des § 334 BGB wird nicht abbedungen.

 

 

 

f.       Die Verjährung der Schadenersatzansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

7.                  Unabhängigkeit der Mitarbeiter/Partner

 

 

 

Die Vertragsparteien sind gegenseitig verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Mitarbeiter oder Partner des jeweils anderen Vertragsteils zu verhindern. Sie werden es insbesondere unterlassen, Mitarbeitern oder Partner des jeweils anderen Vertragspartners Angebote zu unterbreiten, die auf die Rekrutierung als Angestellter oder Berater gerichtet sind.

 

 

 

 

 

8.                  Anwendbares Recht/Gerichtsstand

 

 

 

a.       Der Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

 

 

 

b.      Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag und seiner Durchführung ist Schwabach.